Vertragsbestimmungen

1. Inkraftreten

Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn beide Parteien die Buchungsbestätigung erhalten haben und/oder die vereinbarte Anzahlung beim Vermieter eingetroffen ist. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, hat dieser das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.

 

2. Übergabe

Das Mietobjekt ist dem Mieter in sauberem und zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich zu rügen, ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

 

3. Gebrauch

Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Der Mieter verpflichtet sich die Ferienwohnung sauber zu halten. Zu den Möbeln und sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Es dürfen keine Nägel in die Wände eingeschlagen werden. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet.

 

4. Nebenkosten

Die Nebenkosten sind im Pauschalpreis inbegriffen.

 

5. Rückgabe

Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand und zusammen mit dem vollständigen Inventar und sämtlichen Hauschlüsseln dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Für Beschädigungen am Mietobjekt, für fehlendes Inventar und bei Missachtung der unter Nr. 3 „Gebrauch“ aufgeführten Punkte ist der Mieter entschädigungspflichtig.

 

6. Annullierung

Annulliert der Mieter seine Ferien, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:

v   Weniger als 2 Monate vor Mietbeginn            100 %

v   Bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn         75 %

v   Bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn         50 %

v   Bis spätestens 4 Monate vor Mietbeginn         40 %

v   Bis spätestens 6 Monate vor Mietbeginn         30 %

v   6 und mehr Monate vor Mietbeginn                  20 %

Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses verpflichtet.

 

7. Haftung

Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag solidarisch.

 

8. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.

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